Förderprogramme

Bundesweite Prämiengutscheine für Bildung ab 2009

Bildungsgutscheine pro Jahr bis zu 154 Euro können alle Erwerbstätige bekommen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 17.900 Euro bzw bei Verheirateten bis zu 35.800 Euro haben. Der Prämiengutschein kommt nur dann nicht in Frage, wenn der Kurs wird anderweitig gefördert wird (z.B. WeGebAU, Meister-Bafög). Beratungsstellen informieren Sie in ganz Deutschland - wo genau erfahren Sie unter der Hotline 0800/2623000 unter www.bildungspraemie.info oder über eine E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de. Für einen Prämiengutschein vereinbart man dann mit einer zuständigen Beratungsstelle (z.B. für Heidelberg die Volkshochschule Heidelberg ab dem 1.2.2009 unter 06221-9119-40) einen Termin. Die Beratungsstelle stellt den Gutschein mit Weiterbildungsziel und Weiterbildungsanbieter aus. Danach kann man sich bei dem genannten Lehrgang anmelden.

Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen

Unter bestimmten Umständen übernimmt das Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten. Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, erhalten dazu einen Bildungscheck. Auch Einrichtungen und Träger können für Inhouse-Seminare einen Bildungscheck beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/
003_Bildungsscheck/index.php
. Dort finden Sie auch die Adressen von Beratungsstellen, die beraten und Anträge entgegennehmen.

IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden noch bis zum 30.06.2013 Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt. Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können. Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://iwin-niedersachsen.de/content/blogsection/5/54/.


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