Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen

Die ambulanten kT-Programme, also das "Ambulante Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken (AkT)" und das "Ambulante Einzelprogramm zum kontrollierten Trinken (EkT)" sind insbesondere für den Einsatz in ambulanten Beratungs- und Behandlungseinrichtungen geeignet. Aber auch das "10-Schritte-Programm zum selbstständigen Erlernen des kontrollierten Trinkens" kann im Rahmen einer Einzelfallarbeit mit Klienten eingesetzt werden.

Ausgebildete kT-TrainerInnen erhalten im kT-Netzwerk umfangreiche Unterstützung zum Aufbau der kT-Angebote.

Für die Frage, ob und welche kT-Programme für eine Behandlungsstelle im konkreten Fall geeignet sind, gibt das eintägige Seminar "kT-Programme in ambulanten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe" eine Entscheidungsgrundlage.

Im Seminar werden zunächst die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum kontrollierten Trinken vermittelt (Erfolgsquoten, Indikation etc.). Darüber hinaus werden die existierenden Programme zur Vermittlung des kT vorgestellt, insbesondere das "Ambulante Gruppenprogramm zum Erlernen des kontrollierten Trinkens - AkT" (inklusive Rolle und Funktion des AkT-Netzwerkes) sowie das "10-Schritte-Programm". Die TeilnehmerInnen erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur eigenen Standortbestimmung hinsichtlich des kT sowie einen Überblick über die Voraussetzungen und erforderlichen Schritte zur erfolgreichen Einführung von kT-Programmen in den Alltag einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle.



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