Psychologische Praxen
Grundsätzlich ist es sinnvoll und zu erwarten, dass PsychotherapeutInnen bei Sichtbarwerden
von Suchtproblemen einzelner KlientInnen motivierende, zieloffene Kurzinterventionen
durchführen und den ersten Schritt zur Abhängigkeitsbehandlung initiieren. Diese kann
Teil der bereits begonnenen Therapie sein oder von externen Fachleuten durchgeführt werden.
Die im Vergleich zur traditionellen Suchthilfe gering invasiven Interventionen der
kT-Vorgehensweise (Selbstlernmanual bzw. zeitlich befristetes Einzel- bzw. Gruppenprogramm)
bieten sich als begleitendes Angebot an.
Im Falle einer "Delegation" der Suchtprobleme ist eine Zusammenarbeit mit regionalen
kT-TrainerInnen (siehe kT-TrainerInnen) anzuraten. Das zeitlich befristete AkT oder EkT
können parallel zur Therapie durchgeführt werden.
Es kann aber auch das "
10-Schritte-Programm" mit dem Klienten bearbeitet werden. Fragen des
Klienten zum 10-Schritte-Programm könnten im Rahmen der laufenden Therapie behandelt werden.
Hier empfiehlt sich der Besuch des Seminars "10-Schritte-Coach" durch den durchführenden
Psychotherapeuten. Infomaterial zur Auslage kann unter dem Link "Anforderung von Infomaterial"
bestellt werden.
Psychologische Praxen, die sich verstärkt mit Suchtproblemen befassen, können die Programme zum
kontrollierten Trinken auch als weitere Spezialisierung nutzen und selbst das AkT bzw. EkT anbieten.