Gruppenprogramm – das Ambulantes Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken (AkT)

Gesundheitsförderung nach § 20 Abs.1 SGB V


Das Ambulante Gruppenprogramm stellt eine wissenschaftlich fundierte Methode dar, die Ihnen helfen kann, Ihren Alkoholkonsum deutlich zu reduzieren.

Die AkT-Gruppe trifft sich im wöchentlichen Abstand an 10 Abenden für je 2 1/4 Stunden. Die Gruppenabende laufen in strukturierter Form und auf einer persönlichen Ebene ab. Ein intensiver Austausch in der Gruppe wird gefördert.


Ein Informationsprospekt zum AkT können Sie hier ausdrucken.

Inhalt dieses Links

> Erprobtes Konzept
> Die Inhalte der 10 Gruppenabende
> Diagnostik
> AkT - Wann und Wo?
> Krankenkassen können unterstützen


Erprobtes Konzept

Auf Initiative und unter Federführung von Prof. Dr. Joachim Körkel wurde erstmals im Oktober 1999 das "Ambulante Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken" in Nürnberg durchgeführt. Seitdem wird das AkT in vielen Städten in Deutschland, der Schweiz und Österreich angeboten. KT-TrainerInnen arbeiten in Suchtberatungsstellen, in freien Praxen und in der betrieblichen Suchtarbeit.

Die Kursleiter haben sich für die Durchführung von AkT-Gruppen in einer entsprechenden Fortbildung bei Prof. Dr. Körkel und der GK Quest Akademie qualifiziert. Im kT-Netzwerk erhalten sie laufende, umfangreiche Unterstützung.

Die Inhalte der 10 Gruppenabende


1. Gruppenabend: Grundinformationen über Alkohol
2. Gruppenabend: Führen des Trinktagebuches
Auswirkungen des Alkoholkonsums
3. Gruppenabend: Bilanz des bisherigen Alkoholkonsums
4. Gruppenabend: Erste persönliche Zielfestlegung
5. Gruppenabend: Strategien der Zielerreichung
6. Gruppenabend: Risikosituationen
7. Gruppenabend: Umgang mit Ausrutschern
8. Gruppenabend: Umgang mit sozialen Gefährdungssituationen
9. Gruppenabend: Alkoholfreie Bewältigung von Belastungen
Alkoholfreie Freizeitgestaltung
10. Gruppenabend: Festlegung des mittelfristigen persönlichen Ziels
Pro und Contra kontrolliertes Trinken / Abstinenz
Weitere Unterstützungsangebote
Innerhalb der AkT-Gruppen werden Gruppenregeln festgelegt. Dabei spielen Schutz der Privatsphäre, Verbindlichkeit und ein respektvoller Umgang miteinander eine große Rolle. Selbstverständlich sind auch die AkT-TrainerInnen zur strengsten Vertraulichkeit verpflichtet.

Diagnostik

Den 10 Gruppenabenden vorgeschaltet ist eine Diagnostik-Phase. Hier wird abgeklärt, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist. In Form von Fragebögen, Arztberichten und einem persönlichen Gespräch werden mögliche Risiken ausgeschlossen. Sollte eine Teilnahme am AkT aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie in jedem Fall eine Empfehlung für ein anderes Hilfsangebot.

AkT - Wann und Wo?

Hier finden Sie eine Übersicht der geplanten AkT Gruppen.

   > aktuelle Kursangebote

Wenn Sie hier kein Angebot in Ihrer Region finden, so empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zu einer kT-Trainerin / einem kT-Trainer in Ihrer nächsten Umgebung. Im Link "Hilfe vor Ort" finden Sie die Adressen. Dort können Sie erfahren, ob eine Gruppe in der nächsten Zeit geplant ist. Die Zahl der ausgebildeten TrainerInnen steigt stetig, so dass es sich lohnt, immer wieder reinzuschauen, wenn Sie niemand gefunden haben.

Viele kT-TrainerInnen bieten auch individuelle Einzelbegleitung zum kontrollierten Trinken an. Nähere Informationen finden sie im Link „Einzelprogramm“.

Krankenkassen können unterstützen

Grundsätzlich ist eine Förderung der Programme zum kontrollierten Trinken der GK Quest Akademie durch jede Krankenkasse als Leistung der Primärprävention nach § 20 SGB V möglich. Versicherte können einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse zu den Kosten der Programme erhalten. Die Krankenkasse vor Ort trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird. Deshalb sollte vor Teilnahme an einem Programm zum kontrollierten Trinken der Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Bundesknappschaft empfehlen und bezuschussen grundsätzlich das ambulante Gruppenprogramm und das 10-Schritte-Programm als Prävention gemäß § 20 SGB V.

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